Psychische Erkrankungen
Hintergrundwissen psychische Erkrankungen
Ambulante Behandlungseinrichtungen für psychisch Kranke
Bei der Versorgung von psychisch Kranken gilt: „ambulant vor stationär“. Dies bedeutet, dass man die Patienten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung belässt, nach Möglichkeit auch in ihrem beruflichen Umfeld. Erst bei schwereren psychiatrischen Erkrankungen oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustands stellt der Hausarzt oder der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in die Klinik aus.
Die folgenden ambulanten Einrichtungen unterstützen psychisch Kranke und auch Angehörige auf dem Weg zur Besserung und sozialen Reintegration:
Ambulante Praxen. Der größte Teil der Patienten wird von niedergelassenen Psychiatern und ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten in freier Praxis behandelt.
Institutsambulanzen. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um psychiatrische Kliniken, d. h. die Behandlung ist einer Institution angegliedert. Institutsambulanzen sind vor allem für die Nachbehandlung der entlassenen Patienten zuständig, bieten aber auch spezielle Therapien an, z. B. Schmerzambulanzen oder Traumasprechstunden.
Beratungsstellen. Sie werden durch die Kommunen, die Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger angeboten. Ihre Mitarbeiter führen selbst Beratungen und Therapien durch oder sie vermitteln Ratsuchende an entsprechende Stellen.
Sozialpsychiatrische Dienste. Sie sind meist den Gesundheitsämtern angegliedert und häufig mit einem Psychiater, einem Sozialpädagogen und einem Psychologen besetzt. Sozialpsychiatrische Dienste arbeiten in der Nachbetreuung entlassener Patienten, vermitteln in stationäre oder teilstationäre Einrichtungen und koordinieren in der betreffenden Region (Stadt, Landkreis) die Arbeit von anderen psychosozialen Einrichtungen und Praxen.
Teilstationäre Einrichtungen. Neben den ambulanten Behandlungsmöglichkeiten gibt es ein abgestuftes Netz von teilstationären Einrichtungen und Fördereinheiten. Diese dienen der Rehabilitation nach einer stationären Behandlung und dem Übergang in ein selbstständiges Leben. Hier bekommt der psychisch Kranke zusätzliche Hilfe und Unterstützung bei
- Der Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung und sozialen Kontaktfähigkeit
- Finanziellen Fragen oder Problemen (z. B. Schuldenregulierung)
- Fragen der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitssuche
- Der Wiedergewinnung einer selbstständigen Lebensweise wie z. B. Einkaufen, Kochen und Hygiene.
Angsterkrankungen (Überblick)
Angsterkrankungen gehören wie die Zwangsstörungen zu den Neurosen. Häufig auftretende Angsterkrankungen sind die generalisierte Angststörung, Phobien und Panikattacken. Das zentrale Symptom aller Angsterkrankungen ist die Angst, die sich äußert durch:
- Verhaltenssymptome wie Flucht vor der vermeintlichen Bedrohung, Vermeidung von Angst auslösenden Situationen, ständiges Denken an die vermeintliche Gefahr.
- Stresssymptome wie Muskelanspannung, erhöhter Puls und Blutdruck, gesteigerte Ausschüttung von Magensaft, Mundtrockenheit, Erweiterung der Pupillen, Schwindel, Sehstörungen, verstärkte Darmmotorik, Ausschüttung von Stresshormonen, kalter Schweiß.
- Psychische Symptome wie innere Unruhe, Hilflosigkeit, Nervosität, innere Anspannung, Gefühl der Bedrohung, Panik, Verlust an Lebensfreude und Lebensqualität.
Befindlichkeitsstörung oder psychische Erkrankung?
Jeder Mensch kennt Phasen, in denen er psychisch „nicht so gut drauf ist“, ängstlicher, depressiver, mutloser. Wann aber verwandeln sich solche Befindlichkeitsstörungen in psychische Erkrankungen, die einer Behandlung durch einen ärztlichen oder psychologischen Therapeuten bedürfen? Auch wenn die Entscheidung im Einzelfall schwierig ist, gibt es dafür klare Regeln und Hinweise. So besteht Behandlungsbedarf, wenn
- Die Symptomatik bzw. Problematik sehr bedrohlich ist – dies ist immer bei vermuteten oder vom Betroffenen geäußerten Selbstmordgedanken der Fall (Selbstmord) sowie bei Wahnvorstellungen und Halluzinationen.
- Der Betroffene selbst oder das soziale Umfeld stark unter den Symptomen der psychischen Belastung leiden und z. B. ein normales Leben (miteinander) nicht mehr möglich ist.
- Die Beschwerden ohne erkennbaren äußeren Anlass auftreten und länger als zwei Wochen andauern.
- Die Beschwerden zwar durch einen äußeren Anlass erklärbar sind, aber nach einer dem Anlass „angemessenen“ Zeit trotzdem nicht verschwinden. Bei Verlust des Arbeitsplatzes oder einer Trennung reagiert jeder Mensch mit einer Phase von Depressivität und Zukunftsängsten. Bleibt diese jedoch wochen- oder gar monatelang bestehen, sollte sich der Betroffene in psychiatrische Behandlung begeben.
- Man etwas Schreckliches erlebt hat, was nahezu jeden Menschen aus der Bahn wirft, wie Opfer einer Gewalttat, eines schweren Unfalls oder einer Naturkatastrophe zu werden. Explizit sind hier auch Eltern zu nennen, die ein Kind verlieren (posttraumatische Belastungsstörung).
Alle psychischen Störungen, die dazu führen, dass jemand auf Dauer seinen Alltag nicht mehr so bewältigen kann, wie er das möchte, oder großen Leidensdruck erzeugen, müssen fachkundig ärztlich-psychotherapeutisch behandelt werden.
Weiterführende Informationen
- K. Dörner: Irren ist menschlich. Psychiatrie-Verlag, 2007. Klassiker der patientenorientierten Psychiatriebücher. Wird vor allem als Lehrwerk genutzt, ist aber auch für Patienten ein lohnendes Buch.
- R. Piontek: Wegbegleiter Psychotherapie. Psychiatrie-Verlag, 2005. Ratgeber für alle, die eine Psychotherapie beginnen wollen. Enthält Tipps für die Suche nach einem Therapieplatz sowie zum Therapieeinstieg.
Der Weg zur Diagnose in der Psychiatrie
Die Diagnose psychischer Erkrankungen stützt sich zunächst vor allem auf Gespräche, die das Erleben und Empfinden des Patienten erforschen (der Arzt sagt explorieren). In Ergänzung nutzt der Therapeut Beobachtungen beim Patienten, Fragebögen und psychologische Tests.
An der Art und Weise, wie der Patient spricht, wie lebhaft oder gehemmt seine Sprache, Mimik und Gestik ist, kann der erfahrene Arzt, Psychiater oder Psychotherapeut bereits eine erste Verdachtsdiagnose aufstellen. Um jedoch zu einer genauen Diagnose zu kommen, muss er den Patienten gezielt befragen. Dabei ist er besonders darauf angewiesen, dass der Patient seine Probleme offen beschreibt, und dass das Gespräch nicht unter Zeitdruck steht.
Klärung körperlicher Ursachen. Da fast alle psychiatrischen Symptome auch körperlich oder organisch bedingt sein können, wird der Arzt oder Psychiater spezifische internistische und neurologische Untersuchungen durchführen oder anordnen, um organische Ursachen zu erkennen oder auszuschließen:
- Laboruntersuchungen zum Nachweis von z. B. Stoffwechsel- oder Hormonstörungen
- Ein EEG, um andere neurologische Krankheitsursachen auszuschließen
- Kernspin oder CT vom Kopf, um Hirntumore oder Entzündungen auszuschließen.
Psychopathologischer Befund und Diagnosestellung. Besonderes Gewicht in der Psychiatrie hat die Anamnese, die Krankengeschichte des Patienten. Diese erlaubt dem Psychiater, die persönliche Geschichte des Betroffenen aus dessen Sicht kennenzulernen, was ein wesentlicher Baustein für eine korrekte Diagnose ist.
Dazu der folgende Fall: Frau Schumann, 27, wurde nach einem Selbstmordversuch mit dem Notarzt in die psychiatrische Akutklinik gebracht. Weil sie stark alkoholisiert war, war ein vernünftiges Gespräch mit dem Therapeuten nicht möglich. Sie wurde in die Suchtstation eingewiesen und erhielt Medikamente zur Beruhigung und für den Alkoholentzug. 24 Stunden später erfolgte der zweite Anamneseversuch; die behandelnde Ärztin erfuhr im Gespräch mit der Frau, dass ihr Verlobter vor fünf Tagen einen schweren Unfall hatte, 300 km entfernt in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, und die Patientin kein Geld für die Bahnfahrkarte hatte, um ihren Verlobten zu besuchen. Ein Jahr zuvor war ihre Mutter durch einen Tumor ums Leben gekommen. Die Ärztin stoppte aufgrund dieser Erkenntnisse aus der Anamnese die medikamentöse Therapie mit Psychopharmaka und führte vier einstündige Therapiegespräche durch. Nach zehn Tagen konnte sie die Patientin entlassen und an einen niedergelassenen Psychotherapeuten zur ambulanten Weiterbehandlung verweisen.
Das Gespräch mit den Angehörigen
Oft bittet der Arzt oder Psychotherapeut auch die Angehörigen zu einem Gespräch oder telefoniert mit ihnen. Er holt dafür nach Möglichkeit vorher die Zustimmung des Patienten ein.
Zum einen möchte der Therapeut erfahren, wie sich die seelischen Beschwerden im Alltag und in der Familie auswirken; zum anderen benötigt er Informationen, an die sich der Patient vielleicht nicht erinnern oder die er selbst schlecht einschätzen kann. Da aber Angehörige oft selbst Rat und Hilfe benötigen, kann es auch erforderlich sein, ihnen ein vertrauliches Gespräch „unter vier Augen“ anzubieten.
Gespräche mit Angehörigen dienen auch dazu, bei stationären Behandlungen die Entlassung vorzubereiten. Hierbei können den Angehörigen auch notwendige Kenntnisse im Umgang mit der Erkrankung vermittelt werden (Psychoedukation). Dies ist besonders bei Abhängigkeiten, aber auch bei Essstörungen wie der Magersucht wichtig, damit die Angehörigen aufhören, ungewollt krankhaftes Verhalten zu unterstützen.
Tests und Fragebögen
Es gibt eine ganze Reihe von so genannten standardisierten psychologischen Tests und Fragebögen, die der Therapeut zur Diagnosestellung nutzen kann. Einige Fragebögen erfassen eher allgemeine Symptome wie Ängste, depressive Stimmung, psychotische Symptome und Aggression. Andere sind spezifischer wie etwa Fragebögen zu Alkoholkonsum oder Essstörungen. Die Fragebögen werden oft auch am Ende der Behandlung erneut eingesetzt, um den Therapieerfolg zu prüfen und Veränderungen zu dokumentieren.
Die medizinischen Fachgebiete und Berufe im Bereich seelischer Erkrankungen
Die Psychiatrie (Seelenheilkunde) befasst sich als Fachgebiet der Medizin mit der Erforschung, Diagnose und Therapie seelischer Krankheiten, ihrer Prävention und Rehabilitation. An der Versorgung psychisch Kranker sind neben Fachärzten für Psychiatrie (Psychiater) auch Psychologen, psychiatrisch weitergebildete Fachkrankenpfleger und schwestern sowie viele weitere Sozialberufe beteiligt.
Nach deutscher Tradition gibt es auch Nervenärzte. Sie sind Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie, haben also beide Facharztausbildungen und stellen die Mehrheit der niedergelassenen psychiatrisch tätigen Ärzte. Viele psychisch Kranke werden aber am Wohnort direkt von ihrem Hausarzt betreut, der für die Behandlung psychisch Kranker die Zusatzqualifikation Psychotherapie erwerben kann.
Aus der (Allgemein-)Psychiatrie haben sich mehrere Unterdisziplinen entwickelt, so die Gerontopsychiatrie für die Versorgung älterer psychisch kranker Menschen (z. B. mit Demenz), die Forensische Psychiatrie zur Begutachtung und Behandlung psychisch kranker Straftäter sowie die Kinder- undJugendpsychiatrie zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Heranwachsender.
Für die zeitaufwendige und schwierige psychotherapeutische Versorgung gibt es in Deutschland komplizierte Regelungen, letztendlich aber gilt: Nur approbierte Diplom-Psychologen und Ärzte mit (zusätzlicher) Qualifikation in Psychiatrie oder Psychosomatik dürfen Psychotherapien anbieten. Sie erlangen – je nach ihrem Grundberuf – den Titel Ärztlicher Psychotherapeut (mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“) bzw. Psychologischer Psychotherapeut. Beide können ihre Leistungen eigenständig mit den Krankenversicherungen abrechnen. Für die Kostenübernahme sind jedoch vorausgehende Begutachtungen erforderlich, es sind auch nur bestimmte Psychotherapieverfahren übernahmefähig. Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind zusätzlich Sozialpädagogen zugelassen.
Einweisung und Aufenthalt in psychiatrische Kliniken
In der Regel stellt der Hausarzt, der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in eine Klinik aus. Bei den meisten Patienten erfolgt die Aufnahme in eine psychiatrische Klinik freiwillig. Da die Motivation des Patienten Grundvoraussetzung für den Therapieerfolg ist, hat es wenig Sinn, jemanden zu dieser Maßnahme zu zwingen.
Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten ist nur möglich (dann aber natürlich zwingend erforderlich), wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Erkrankten oder seine Umgebung durch weniger einschneidende Maßnahmen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür legt das Unterbringungsgesetz (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland) bzw. das Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG, restliche Bundesländer) fest.
Erst recht tun sich Angehörige schwer, zumal Zwangsmaßnahmen das Vertrauen erheblich belasten. Auf der anderen Seite können und dürfen Sie nicht tatenlos zusehen, wenn Sie Gefährdungen befürchten oder ernsthafte Selbstmordabsichten bemerken:
- Sofern es die Zeit erlaubt, rufen Sie den Notarzt! Schildern Sie die Problematik, damit die Leitstelle Fachärzte schicken kann, um den Patienten einzuschätzen und über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Falls der Notarzt eine Einweisung für erforderlich hält, der Patient dies aber verweigert, wird er die Polizei zur Hilfe rufen.
- Besteht akute Gefahr (z. B. durch Handgreiflichkeiten oder weil sich der Betroffene unter Selbstmorddrohungen eingeschlossen hat), so rufen Sie unverzüglich die Polizei und den Notarzt.
- Versuchen Sie bis zum Eintreffen der Hilfe mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben, ihn zu beruhigen und abzulenken. Personen, die den Patienten reizen (die er z. B. angegriffen hat), sollten den Raum oder das Umfeld verlassen.
Bei einer stationären (und nicht freiwilligen) Unterbringung sieht das Gesetz vor, dass der Patient innerhalb von 24 Stunden von einem Facharzt begutachtet und – bei Fortbestehen der Gefährdung – eine richterliche Verfügung erwirkt werden muss. Diese muss spätestens bis zum Ende des auf die Zwangseinweisung folgenden Tages vorliegen. Ergeht eine richterliche Anordnung nicht binnen dieser Frist, muss die Klinik den Patienten entlassen. Ist nach ärztlicher Einschätzung jedoch immer noch eine erhebliche Gefährdung gegeben oder flackert diese wieder akut auf, so können auch Behandlungsmaßnahmen (meist medikamentöser Art) gegen den Willen des Patienten vorgenommen werden. Es liegt dann – nach §34 des Strafgesetzbuchs – ein „rechtfertigender Notstand“ vor.
Hilfe für Betroffene und Angehörige bei psychischen Erkrankungen
Angehörige, Partner oder enge Freunde von psychisch Kranken sind von der Erkrankung meist in erheblichem Maß mitbetroffen. Das Leiden verändert auch deren Leben und Alltag, sodass sie nicht selten selbst professionelle Unterstützung benötigen. Angehörige sind aber auch wichtige Hilfspersonen und Gesprächspartner für den Therapeuten während einer psychotherapeutisch-psychiatrischen Behandlung und zudem sehr gefordert, wenn ein Patient nach einer stationären Behandlung wieder nach Hause zurückkehrt.
Die Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen löst bei vielen Angehörigen Ängste aus. Häufig wird in den Familien die Erkrankung verdrängt oder beschönigt. Äußerungen wie „Das wird schon wieder!“, „Stell’ Dich nicht so an!“ oder „Ach, das ist doch nicht so schlimm!“ fassen Betroffene aber leicht als Zurückweisung und Unverständnis auf. Hilfreicher ist, dem kranken Familienmitglied oder Freund Zeit zu geben, über seine Probleme und seine Sicht der Dinge zu sprechen und ihm zuzuhören. Angehörige sollten erst einmal Verständnis und Geduld für den Erkrankten aufbringen: Ernst gemeintes Nachfragen und das kurzfristige Zurückstellen der eigenen Alltagsprobleme helfen dem Patienten mehr als wohlgemeinte Standardratschläge.
Wenn sich der psychische Zustand des Betroffenen nicht bessert, haben Angehörige oder auch enge Freunde die Verantwortung, professionelle Unterstützung hinzuzuziehen. Das bedeutet, den Kranken zu ermutigen und zu motivieren, zu einem Arzt, Psychotherapeuten oder einer Beratungsstelle zu gehen und ihn eventuell dorthin zu begleiten.
Falls dies nicht gelingt, sollten sich die Angehörigen selbst bei diesen Stellen Hilfe holen und sich beraten lassen, was zu tun ist.
Auch nach einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung kommt den Angehörigen eine bedeutende Rolle im Umgang mit dem Patienten zu. Denn über die Hälfte der Erkrankten, die in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt wurden, wohnt nach der Entlassung wieder bei der Familie. Deshalb müssen Angehörige gut über die erforderlichen Weiterbehandlungsmaßnahmen informiert sein und rechtzeitig erkennen können, ob es sich bei bestimmten Symptomen um Nebenwirkungen von Medikamenten oder aber um eine Verschlechterung des Krankheitsbilds handelt. Angehörige haben zudem oft große Probleme einzuschätzen, was sie dem Erkrankten an Aktivität und Eigenständigkeit abverlangen können und laufen Gefahr, ihn im Alltag entweder zu unter- oder zu überfordern.
Voraussetzung für den richtigen Umgang mit einer psychischen Erkrankung ist deshalb das Wissen um die Erkrankung. Untersuchungen zeigen, dass die Unterstützung gut informierter Angehöriger die Rückfallquote bei ehemaligen Psychiatriepatienten um etwa 25 % senken kann. Dies hat dazu geführt, dass man heute nicht nur für Patienten, sondern auch für Angehörige verstärkt die so genannte Psychoedukation anbietet.
Psychoedukation und Selbsthilfe
Psychoedukation: Patienten und Angehörige werden durch Schulungen und Informationsmaterial in die Lage versetzt, mit der Erkrankung und dem Patienten besser umzugehen.
Psychoedukation kommt für alle chronischen psychischen Erkrankungen sowie bei Erkrankungen mit psychischen Aspekten wie z. B. Neurodermitis oder Asthma in Frage.
Die meisten Erfahrungen und Erfolge mit Psychoedukation für Patienten und Angehörige gibt es bei Psychosen und Depressionen. Hier spielt die Psychoedukation eine bedeutende Rolle, da über diese Formen der Erkrankung in der Gesellschaft immer noch zu wenig bekannt ist und Patienten und Angehörige – neben der Belastung durch die Krankheitsfolgen – auch noch mit Vorurteilen und Ablehnung zu kämpfen haben.
Psychoedukation wird in Einzelgesprächen durchgeführt, in denen der Psychiater oder Psychotherapeut Patienten und Angehörigen die Ursachen, den Verlauf und die Therapie der Erkrankung erklärt. Ziel ist dabei, Sicherheit im Umgang mit der Gabe der Medikamente zu vermitteln, die Selbsthilfemöglichkeiten zu stärken und sich anbahnende Verschlechterungen oder Krisen frühzeitig zu erkennen.
Gute Erfahrungen macht man aber auch mit psychoedukativen Gruppen. Die meisten psychiatrischen Kliniken bieten diese mittlerweile regulär an und laden Angehörige dazu ein. Das Gruppenangebot wird teilweise auch nach der Klinikentlassung ambulant weitergeführt. Falls Psychoedukation bisher noch nicht stattgefunden hat, lohnt es sich immer, Ärzte oder Therapeuten nach entsprechenden Angeboten zu fragen.
In Selbsthilfegruppen tauschen Betroffene und Angehörige ihre Erfahrungen aus und erleben, dass sie mit ihrer Krankheit und den damit verbundenen Problemen nicht alleine sind. Die Teilnehmer lernen voneinander und unterstützen sich in Krisensituationen. Im Sinn der Psychoedukation bestehen oft auch Schulungsangebote durch Fachleute. Adressen von Selbsthilfegruppen in der Nähe vermitteln die Selbsthilfeverbände, aber auch der Hausarzt, Psychiater oder Psychotherapeut.
Weiterführende Informationen
- www.bapk.de – Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker (BApK, Bonn): Als Mitglied des Psychiatrienetzwerks bietet diese Internetseite zahlreiche Rubriken, Beratungskontakte und Auskünfte zu Diagnosen und Therapiemöglichkeiten.
- www.bpe-online.de – Bundesverband Psychiatrie- Erfahrener (BPE, Bochum): Bietet weitere Adressen von Selbsthilfegruppen und -verbänden, die sich speziell mit einer bestimmten psychiatrischen Erkrankung beschäftigen.
Psychotrope Substanzen
Psychotrope Substanzen sind pflanzliche, synthetische oder halbsynthetische Stoffe, die über die Zentralnerven Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Zu den psychotropen Substanzen zählen damit nicht nur illegale Drogen wie Amphetamine, Ecstasy oder Kokain, sondern auch Genussmittel wie Alkohol, Tabak und Koffein.
Die weltweit gültige ICD-10-Klassifikation unterscheidet folgende psychotrope Substanzen:
- Alkohol
- Opiate
- Cannabinoide
- Beruhigungs- und Schlafmittel
- Kokain
- Halluzinogene
- Tabak
- flüchtige Lösungsmittel
- andere Substanzen, einschließlich Koffein
Sondertext: Schlafmittel
Zu unterscheiden ist zwischen dem Konsum psychotroper Substanzen und der stoffgebunden Abhängigkeit. Eine Abhängigkeit von psychotropen Substanzen liegt vor, wenn mindestens drei der folgenden Punkte zutreffen:
- Zwanghaftes Verlangen nach der Substanz, evtl. einhergehend mit Persönlichkeitsveränderung
- Verminderte Kontrolle über den Konsum
- Anhaltender Konsum trotz negativer Auswirkungen auf Psyche, Körper oder Sozialleben
- Vernachlässigung von Hobby, Interessen und sozialen Kontakten zugunsten des Substanzgebrauchs
- Körperliche Toleranzentwicklung gegenüber der Substanz
- Entzugserscheinungen bei Konsumverzicht
Ob der Konsum psychotroper Substanzen toleriert wird oder verboten ist, variiert je nach Gesellschaft, Epoche und Stoff. Schon innerhalb der EU besteht kein Konsens darüber, was eine illegale Droge ist, und ob oder warum Cannabis verboten sein soll. In der Schädlichkeit stehen die sogenannten Genussmittel den illegalen Drogen nicht nach: Die jährlich etwa 1500 Drogentoten in Deutschland sind eine erschreckend hohe Zahl. Übertroffen werden sie von einer zehnfach höhere Zahl an Toten durch Alkoholkonsum und einer bis zu 75-mal höheren Zahl an Toten durch langfristigen Nikotingenuss. Erfahrungen in vielen Ländern zeigen: Präventivmedizinisch wirksamer als das Verbot von gesundheitlich gefährlichen Substanzen und die Kriminalisierung ihres Konsums ist im Fall von Tabak und Alkohol ihre massive Besteuerung – das zeigen Erfahrungen in vielen Ländern. Damit wird auch das Problem der Beschaffungskriminalität von vornherein vermieden.
Etwa 300 000 Menschen sind in Deutschland abhängig von illegalen Drogen wie Heroin, LSD und Kokain, Männer doppelt so häufig wie Frauen. Eine Auswahl an illegalen Drogen wird im Folgenden näher besprochen. Für weitere Informationen beachten Sie auch die separaten Artikel über Alkohol-, Cannabis- und Nikotinabhängigkeit.
Opiate
Aus dem getrockneten Saft des Schlafmohns gewonnene Substanzen, zu denen unter anderen Opium, Morphin, Heroin, Codein und Methadon gehören. Produziert werden Opiate fast ausschließlich im Mittleren Osten mit Afghanistan als Zentrum. Dort oder im Zielland werden Opiate zu Heroin weiterverarbeitet. Heroin besitzt das höchste Abhängigkeitspotenzial unter den Drogen mit ausgeprägter psychischer und körperlicher Abhängigkeit und schneller Toleranzentwicklung.
Halbsynthetisch oder synthetisch hergestellte Opiate werden auch als Opioide bezeichnet. Ärzte setzen sie als hochwirksame Mittel zur Therapie starker Schmerzen ein. Um Missbrauch zu verhindern, unterliegen sie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtM-VV). Bei starken Schmerzen in angemessener Dosierung eingesetzt, machen Opiate aber nicht abhängig.
Wirkung und Beschwerden
- Gefühl des Entrücktseins und wohliger Wärme
- Glücksgefühl (Euphorie)
- Schnelle Stimmungswechsel
- Krankhafte Schläfrigkeit, Müdigkeit
- Langsamer Puls
- Gewichtsverlust, Verstopfung, Übelkeit und Erbrechen
- Enge Pupillen
- Verwaschene (diffuse) Sprache.
Kokain
Kokain (Koks) wird aus den Kokablättern gewonnen, die hauptsächlich in Südamerika angebaut und dort vornehmlich gekaut werden. Im 19. Jahrhundert wurde der Wirkstoff der Kokapflanze extrahiert und in das wasserlösliche Kokainhydrochlorid umgewandelt.
Kokain ist ein Rauschmittel, das zu starker psychischer Abhängigkeit führt und klassischerweise geschnupft wird, aber auch gespritzt und geraucht werden kann. Durch den Zusatz von Chemikalien wie Natron wird so genanntes Crack hergestellt, das die gleiche Wirkung wie Kokain besitzt, allerdings um ein Vielfaches intensiver ist. Crack hat das höchste Abhängigkeitspotential. Die Droge kann bereist nach Erstkonsum in die Abhängigkeit führen.
Wirkung und Beschwerden
- Bei akuter Kokainwirkung (Kick): Euphorische Stimmung, Glücksgefühl, Rededrang und Enthemmung, Kritiklosigkeit, Größenwahn, subjektive Kreativitäts- und Leistungssteigerung, reduziertes Hunger- und Durstgefühl, reduziertes Schlafbedürfnis, Pupillenerweiterung, Bluthochdruck und Tachykardie (schnelle Herzrhythmusstörungen)
- Im Rauschstadium: Halluzinationen mit Verfolgungswahn
- Im „depressiven“ Stadium (des Entzugs): Heftige Ängste und depressive Grundstimmung.
- Die Einnahme von Kokain steigert das Risiko für ein akutes Koronarsyndrom und verschlimmert auch den Verlauf der Erkrankung. Bei Patienten, die Kokain konsumieren, verlaufen Herzinfarkte deutlich schwerer als bei kokainabstinenten Patienten. Ihr Risiko, an einem Herzinfarkt zu sterben, ist um das Zehnfache erhöht.
Designerdrogen
Designerdrogen: Synthetisch hergestellte Drogen, die euphorisch machen und Müdigkeit scheinbar wegblasen, aber rasch psychische Abhängigkeit erzeugen. Zu diesen Drogen gehören unter anderem:
LSD (Lysergsäurediethylamid, Acid): Eines der stärksten Halluzinogene, mit dem körpereigenen Hormon Serotonin verwandt, das die Verdauung, Herzfrequenz oder den Blutdruck beeinflusst. Die Wirkungsdauer („Trip“) beträgt etwa 8–12 Stunden. Es kommt zu einer erwünschten Wahrnehmungsveränderung in einem Zustand vollständiger Wachheit (Intensivierung, Illusion, Halluzination).
Amphetamine (Speed), Crystal Meth (Metamphetamine) , Meth, Yaba, Crystal Speed, Ice: Stark aufputschende Drogen, beliebt als „Partydroge“, Muntermacher oder Appetitzügler. Es handelt sich meist um Pulver, das durch die Nase geschnupft oder in Flüssigkeit gelöst geschluckt wird. Amphetamine wirken ähnlich wie Kokain durch Ausschüttung von Noradrenalin und Dopamin. Daraus resultieren für 6–8 Stunden vermindertes Schlaf-, Hunger- und Durstempfinden, euphorische Zustände sowie gesteigertes Selbstvertrauen.
Besonders gefährlich ist Crystal Meth. Der Wirkstoff Metamphetamin kann wie Schnupftabak gesnieft, gerauchtintravenös injiziert und geschluckt werden. Rauchen (Ice) und Injektion sind besonders gefährlich, akute Vergiftungen durch Überdosierung sind häufig. Zeichen der Überdosierung sind Fieber, Schwitzen, Mundtrockenheit, Schwindel , Zittern, Angstzustände sowie Kreislaufkollaps mit Blutdruckabfall bis hin zum Tod.
Die orale Aufnahme durch Crystal Meth-Kügelchen (Bömbchen) ist risikoärmer, aber in Mitteleuropa eher unüblich. Crystal Speed wirkt 20 bis 30 Stunden, macht extrem abhängig und verursacht bei Überdosierung Hirnblutungen und Herzstillstand. Der euphorischen Wirkphase folgt eine Phase von Lethargie und depressionsähnlicher Missstimmung (Kater, „Coming down“). Als Langzeitfolgen drohen Hautgeschwüre, Organblutungen und Psychosen.
Ecstasy (XTC): Gemisch aus synthetischen Drogen, wobei der Hauptbestandteil MDMA – ein Amphetamin – ist, die Wirkung hält etwa 4–6 Stunden an. Das Drogengemisch verbreitet sich seit etwa 25 Jahren, ausgehend von den USA, und gehört heute zu den am häufigsten konsumierten harten Drogen. Die Einnahme führt zu amphetamintypischen Symptomen.
Leitbeschwerden (aller Designerdrogen)
- Psychische Beschwerden wie Unruhe, Nervosität, Enthemmung, Euphorie, Halluzinationen und Verfolgungswahn, Angst und Panik
- Körperliche Beschwerden wie Appetitlosigkeit, Blutdruckanstieg bis hin zum Herz-Kreislauf-Versagen.
Das macht der Arzt oder Therapeut
Die Diagnosesicherung erfolgt meist durch die Analyse von Blut-, Urin- oder Haarproben, aber auch durch Angaben des Betroffenen selbst oder ihm nahe stehender Personen.
Oberstes Ziel der Behandlung der Drogenabhängigkeit (Drogenmissbrauch) ist die dauerhafte Abstinenz. Der Weg dahin führt über mehrere Phasen:
In der Motivationsphase findet die Kontaktaufnahme und Motivation des Patienten statt, z. B. durch Beratungsstellen, Ärzte, Familie, Freunde.
In der Entgiftungsphase findet der körperliche Entzug statt, der – je nach Substanz – geprägt ist durch Übelkeit, Durchfall, Frieren, Schweißausbrüche, Schwindel und Herzrasen, Bluthochdruck, Krämpfe und Halluzinationen. Aufgrund dieser schweren Entzugssymptome wird die Entgiftung meist stationär durchgeführt und dauert 1–6 Wochen. Bezogen auf die Medikamentengabe während der Entgiftung unterscheidet man zwischen dem kalten Entzug (cold turkey) mit der Gabe von Psychopharmaka, muskelentspannenden Medikamenten und Antiepileptika und dem warmen Entzug mit Drogensubstitution durch Tranquilizer, Codein oder Methadon, der in den Entzugseinrichtungen überwiegend praktiziert wird. Für den warmen Entzug Heroin-Abhängiger ist seit April 2015 auch retardiertes Morphin zugelassen. In Studien zeigte es weniger Nebenwirkungen als Methadon. Darüber hinaus fiel es mit Morphin behandelten Abhängigen leichter, auf das Heroin zu verzichten.
Nach der Entgiftung erfolgt die psychische Behandlung der Abhängigkeit (Entwöhnungsphase), zunächst meist in spezialisierten Langzeiteinrichtungen, später dann auch ambulant oder teilstationär. Im Vordergrund stehen der Aufbau neuer Lebensziele und das Erlangen eines neuen Selbstverständnisses. Um langfristig suchtfrei zu bleiben, ist weitere professionelle Unterstützung durch Psychotherapie oder Selbsthilfeorganisationen sinnvoll.
Prognose
Rückfälle sind leider häufig. Auch die Therapiemotivation Suchtkranker ist oft mäßig und schwankend. Ein wiederholter Konsum von Opiaten ist bereits innerhalb der ersten Monate sehr wahrscheinlich, so sind etwa 75 % der Drogenabhängigen bereits ein halbes Jahr nach dem Drogenentzug wieder rückfällig.
Neuere Ansätze der Suchtberatung distanzieren sich von dem Begriff „Rückfall“. So sind Ziele der Behandlung zwischen Therapeuten und dem Patienten verhandelbar; zwischen den Extremen des „entweder – oder“ sind weitere Ziele denkbar: gelegentlicher Konsum, kontrollierter Konsum, gesundheitsverträglicher Konsum, kein Konsum …
Selbsthilfe und Hilfe für Angehörige
Die Pioniere der Selbsthilfeorganisationen entstammen der Suchtszene, für praktisch jede Suchterkrankung gibt es in größeren Städten geeignete Selbsthilfegruppen.
Angehörige sollten sich ihrer Rolle als „CoAbhängige“ bewusst sein. Das bedeutet, dass Verhaltensweisen von Familienmitgliedern – wie z. B. Vertuschung, übergroßes Verständnis oder aber Vorwürfe – die süchtigen Mechanismen aufrechterhalten. Hilfe bieten auch hier Selbsthilfegruppen.
Weiterführende Informationen
- www.dhs.de – Website der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V., Hamm: Mit Informationen zu Drogen, Projekten, Zahlen und Fakten sowie einer Suchmaske für Entzugseinrichtungen.
Risiko- und Schutzfaktoren psychischer Erkrankungen
Die Frage, warum manche Menschen psychisch erkranken und andere unter den gleichen Umständen nicht, ist letztlich immer noch offen. Viele Untersuchungen, so etwa Studien an Zwillingen, lassen vermuten, dass die Gene dafür verantwortlich sind, wie leicht eine Seele verwundbar ist. Doch auch die Umwelt ist am psychischen Leid beteiligt. Zur Erklärung der Ursachen psychischer Erkrankungen wird heute deshalb ein Modell bevorzugt, das mehrere Dimensionen oder Faktoren aufweist:
Biologische oder genetische Faktoren. Sie beschreiben vererbte Eigenschaften, die einen Menschen verletzlicher gegenüber psychischen Belastungen machen. So gibt es Menschen, die offenbar erblich bedingt relativ früh und schnell abhängig von Alkohol werden – während bei anderen selbst lange Perioden mit hohem Alkoholkonsum nicht zur Abhängigkeitsentwicklung führt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Vulnerabilität-Stress-Modell (Vulnerabilität = Verletzlichkeit, Schwäche).
Psychische Faktoren. Damit sind vor allem Persönlichkeitszüge wie z. B. eine niedrige Frustrationsschwelle oder mangelnde Selbstsicherheit gemeint.
Soziale Faktoren. Diese Faktoren beinhalten die äußeren Lebensbedingungen eines Menschen wie Arbeits- und Wohnsituation, Bildung und Einkommen sowie seine zwischenmenschlichen Beziehungen.
Keiner der Faktoren vermag allein die Entstehung psychischer Erkrankungen zu erklären. Es müssen in der Regel also mehrere der genannten Risikofaktoren zusammenkommen, damit ein Mensch psychisch erkrankt – weshalb der Begriff des bio-psychosozialen Krankheitsmodells gewählt wurde.
Das Rüstzeug für die Stabilität der Psyche erhält man in der Kindheit und Jugendzeit. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Untersuchungen in unterschiedlichen Kulturen, mit verschiedenen Risikogruppen wie z. B. Kinder aus Scheidungsfamilien, Kinder von psychisch kranken Eltern, Heimkinder, misshandelte Kinder und solche aus Kriegsgebieten.
Bei allen Unterschieden kristallisierten sich die folgenden Schutzfaktoren heraus:
- Eine zuverlässige emotionale Beziehung zu mindestens einem Elternteil
- Ein emotional positives, Halt und Struktur gebendes Erziehungsklima
- Bezugspersonen, die vormachen, wie sie Belastungen positiv bewältigen (Vorbildfunktion)
- Soziale Unterstützung durch Menschen außerhalb der Familie (z. B. Nachbarn, Lehrer, Pfarrer, Sportvereine)
- Übertragung sozialer Aufgaben an Kinder bzw. Jugendliche, die frühe Erfolgserlebnisse verschaffen (z. B. Verantwortung für ein Haustier, Fürsorge für jüngere Geschwister, Jugendgruppen)
- Positive, angeborene „Temperamentsmerkmale“ wie Ausgeglichenheit und innere Stabilität in emotional kritischen Situationen
- Die Erfahrung, dass man selbst etwas bewirken kann und dass das eigene Verhalten sowie vor allem Änderungen des Verhaltens Konsequenzen hat.
Selbstmord
Selbstmord (Suizid, Selbsttötung): Freiwillige Beendigung des eigenen Lebens durch eine selbstbestimmte Handlung, häufig durch Erhängen, Erschießen, eine Medikamentenüberdosis oder durch das Weglassen eines lebenswichtigen Medikaments. In der Altersgruppe der 15- bis 35-Jährigen ist Selbstmord die zweithäufigste Todesursache (nach dem Unfalltod), absolut gesehen geschehen aber zehnmal so viele Selbstmorde im Alter über 70 Jahre. In Deutschland passieren etwa 11 000 Selbstmorde pro Jahr, und 100 000–150 000 Selbstmordversuche. Drei Viertel der erfolgreich Selbstmord Begehenden sind Männer, bei den Selbstmordversuchen sind zwei Drittel Frauen.
Über die Hälfte der „erfolgreichen“ Selbstmorde wird von psychisch Kranken begangen, vor allem von depressiv Kranken. Aber auch Abhängige, alte Menschen, Jugendliche in der Ablösungsphase vom Elternhaus sowie chronisch und unheilbar Kranke sind erhöht selbstmordgefährdet.
Warnsignale für einen drohenden Selbstmord
Dem Selbstmordforscher Erwin Ringel zufolge gehen einem Selbstmord oder Selbstmordversuch beinahe gesetzmäßig ablaufende Erscheinungen voran, die von ihm als präsuizidales Syndrom (Suizidalität) beschrieben werden: Der Betroffene erlebt eine Einengung persönlicher Möglichkeiten auf allen Ebenen und eine damit verbundene Ausweglosigkeit. Er zieht sich zunehmend aus seiner Umwelt zurück und entwickelt Aggressionen gegen andere, vor allem aber gegen sich selbst und beschäftigt sich ständig mit Todesgedanken.
Typische Warnsignale für die Beschäftigung mit dem Selbstmord sind:
- Plötzliche unerklärliche Ruhe und Freude, die sich als Erleichterung durch den Entschluss zur Selbsttötung deuten lässt (präsuizidale Aufhellung)
- Schreiben eines Testaments
- Verschenken von Sachen
- Sammeln von Medikamenten
- Schuldvorwürfe gegen sich selbst
- Aussagen, das Leben sei sinnlos
- Reden über den Selbstmord, besonders ernst zu nehmen bei Angabe konkreter Vorstellungen und Pläne (80 % der Menschen, die einen Suizidversuch begehen, kündigen ihn vorher an).
- Erwähnen von fremden Stimmen, die den Selbstmord befohlen hätten.
Wann zum Arzt oder Psychotherapeuten
Sofort, wenn die beschriebenen Selbstmord-Warnsignale wahrgenommen werden.
Wenn sich der Kranke bereits in psychiatrischer Therapie befindet, ist der behandelnde Psychiater oder Psychotherapeut der richtige Ansprechpartner. Ist dieser nicht erreichbar, sollte der Hausarzt des Kranken oder der hausärztliche Notdienst kontaktiert werden.
Die Problematik
Nur wenige Selbstmorde sind echte Bilanzsuizide, bei denen ein psychisch Gesunder Bilanz über sein Leben zieht und sich dann selbst tötet. Viel öfter sind Suizidhandlungen Kurzschlussreaktionen, die im Verlauf von Lebenskrisen oder von schweren psychischen Erkrankungen auftreten. Der Betroffene sieht keinen anderen Ausweg mehr als „Schluss zu machen“. Meist liegen zwischen dem Entschluss zur Selbsttötung und seiner Ausführung nur wenige Stunden, und der direkte „Auslöser“ kann ein banaler Streit sein – eben der berühmte Tropfen, der das (fast) volle Fass zum Überlaufen bringt.
Das macht der Arzt oder Therapeut
Bei einer schweren Depression oder Psychose wird der Arzt die Therapie dieser Grundkrankheit überprüfen und gegebenenfalls Dosierung oder Medikamentenauswahl anpassen. Eine psychotherapeutische Krisenintervention ist für psychotisch Kranke allerdings nur selten möglich, denn die Patienten beharren auf ihrer verzerrten Sicht von sich, ihrer Erkrankung und der Welt.
Bei nicht psychotischen Patienten ist dagegen die akute Krisenintervention am erfolgreichsten. Sie beginnt mit dem Beziehungsaufbau zum Patienten durch einen erfahrenen Therapeuten, der die Einsamkeit und Isolation durchbricht. Oft baut der Betroffene nach einem Selbstmordversuch eine Fassade auf, hinter der er seine Probleme verbirgt. Dadurch wird es aber unmöglich, mit der den Selbstmord(versuch) auslösenden Lebenskrise fertig zu werden.
Entsprechend der zumeist korrekten Annahme, dass die akute Krise nur Auslöser, aber nicht der eigentliche Grund für den Selbstmordversuch war, müssen mit dem Patienten vor allem die Hintergründe bearbeitet werden. Also etwa die Gründe für die gescheiterte Beziehung oder den Verlust des Arbeitsplatzes. Manchmal gelingt es, dass der Betroffene seine Lebensgestaltung tief greifend ändert. Meist benötigt er dazu längerfristig psychotherapeutische Hilfe, um die Krise aushalten und letztendlich überwinden zu können.
Bei Therapieunwilligkeit des Betroffenen. Willigt der Patient in eine Klinikeinweisung nicht ein – welche im Normalfall notwendig ist – und besteht auch keine rechtliche Möglichkeit zur Klinikeinweisung gegen den Willen des Betroffenen (Zwangseinweisung), bleibt den Angehörigen nur eine Wahl: Sie müssen versuchen, mehr Sicherheit für den Patienten zu schaffen, für die er selbst im Moment nicht sorgen kann. Am wichtigsten sind:
- Kontinuierliche Nähe, aber ohne den Betroffenen zu „erdrücken“
- Das Wegschließen aller Medikamente, Autoschlüssel und Haushaltsgifte (z. B. Pflanzenschutz- und Reinigungsmittel)
- Regelmäßige und nachdrückliche Versuche, den zum Tode entschlossenen Menschen wieder in Beziehung zu seiner Umwelt zu bringen.
Es ist nutzlos, dem Patienten Vorwürfe zu machen („Du kannst doch Deine Kinder nicht alleine zurücklassen“). Ebenso falsch ist es, die Selbstmordgedanken zu verharmlosen („So schlimm ist es doch gar nicht, es wird schon wieder werden“). Durch solche Äußerungen nimmt man die Verzweiflung des Patienten nicht ernst und lässt ihn allein.
Weiterführende Informationen
- www.suizidprophylaxe.de – Sehr lesenswerte Internetseite der deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, Dresden.
- P. G. Quinett: Es gibt etwas Besseres als den Tod. Herder, 2000. Dialogisch geschriebener Ratgeber zwischen „Patient“ und „Therapeut“, der Fragen aufgreift, die Selbstmordgefährdete (nachts) beschäftigen.
- M. Otzelberger: Suizid. Das Trauma der Hinterbliebenen. Erfahrungen und Auswege. DTV, 2002. Guter und differenzierter Ratgeber für Angehörige mit einem Selbstmordfall in der Familie, aber auch für Betroffene mit Selbstmordgedanken.
Sozialrechtliche Informationen für psychisch Kranke
Arbeitsplatz. Leider kursieren immer noch zahlreiche Vorurteile gegenüber psychisch kranken Menschen. Deshalb empfehlen wir, eher vorsichtig mit Informationen gegenüber entfernten Bekannten wie Arbeitskollegen oder Vorgesetzten zu sein.
Geheilte oder therapeutisch gut eingestellte Krankheiten wirken sich in der Regel nicht auf die Arbeitsleistung aus und spielen für den Arbeitgeber daher auch keine Rolle. Sind nach Einschätzung des Arztes allerdings weitere Krankheitsepisoden zu erwarten, müssen die Betroffenen, wenn der Arbeitgeber nach Krankheiten fragt, Auskunft geben.
Grundsätzlich darf wegen einer psychischen Krankheit nicht gekündigt werden. Wenn durch eine psychische Erkrankung eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, den Betroffenen so einzusetzen, dass die Arbeit für ihn zu bewältigen ist.
Privat- und Lebensversicherung. Private Krankenversicherungen zahlen nur bei psychischen Krankheiten, die erstmalig nach Abschluss der Versicherung auftreten. Privatversicherte sollten eine psychische Erkrankung bei Vertragsabschluss daher nicht verschweigen, da die Versicherung ansonsten das Recht hat, die Leistung zu verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gleiches gilt für den Abschluss einer Lebensversicherung: Auch psychische Erkrankungen sind vor bzw. bei Vertragsabschluss unbedingt anzugeben. Werden Risikofaktoren, die die Sterblichkeit beeinflussen können (und dazu zählen psychische Erkrankungen), verschwiegen, braucht der Versicherer im Todesfall nicht zu zahlen. Dies gilt aber nicht, wenn eine psychische Erkrankung erst später, während eines bereits laufenden Versicherungsvertrags, erstmalig auftritt.
Was sind affektive Störungen?
Affektive Störungen: Oberbegriff für psychische Erkrankungen, bei denen krankhafte Veränderungen der Affekte (Stimmung, Gefühlserleben) im Vordergrund stehen. Treten zusätzlich psychotische Beschwerden auf, ist auch die Bezeichnung affektive Psychose geläufig. Bei gesenkter Stimmung spricht man von Depression, bei krankhaft gehobener Stimmung von Manie. Auch der ständige Wechsel zwischen beiden Stimmungslagen kommt vor und wird als manisch-depressive Erkrankung bezeichnet.
Was sind Essstörungen?
Essstörungen: Psychisch bedingte, suchtartige Störung des Essverhaltens. Die Nahrungsaufnahme richtet sich nicht mehr nach körperlichen Bedürfnissen wie Hunger und Sättigung, sondern inneren Zwängen, die der oder die Betroffene oft rationalisiert und rechtfertigt.
Die häufigsten Essstörungen sind Magersucht, Bulimie und das Binge Eating. Häufig kommt es zu Mischformen, z. B. Magersucht in Kombination mit Bulimie (Bulimarexie).
Nicht zu den Essstörungen zählen die Adipositas sowie alle Formen der Über- oder Unterernährung, die Folge anderer Erkrankungen sind, z. B. eine Depression oder ein Tumorleiden.
Wenn die Seele leidet
Die Verwundbarkeit der Psyche ist von Mensch zu Mensch völlig verschieden: Arbeitslosigkeit, Scheidung oder der Tod eines Verwandten sind für den einen zwar schrecklich, doch überwindbar. Den anderen stürzen sie in jahrelange Depressionen. Während körperliche Erkrankungen in unserer Gesellschaft inzwischen akzeptiert sind, werden psychische Erkrankungen in schweren Fällen immer noch als „Irresein“ stigmatisiert, in leichteren Fällen dagegen als Bagatellerkrankung verharmlost. Psychische Erkrankungen gehören aber zu unserem Leben dazu. Denn das komplexe Wechselspiel zwischen Körper, Geist und dem auf das Gehirn einwirkenden Stoffwechsel kann leicht aus dem Gleichgewicht geraten.
Gesunde können sich oft nur schwer oder gar nicht vorstellen, was Menschen, die an einer Depression, Schizophrenie oder Persönlichkeitsstörung leiden, wirklich empfinden. Da psychische Erkrankungen immer das gesamte seelische Empfinden verändern, erlebt der Kranke sich selbst und die Umwelt völlig anders, z. B. hört er Stimmen, die seine Mitmenschen nicht hören, oder fühlt sich niedergeschlagen, ist lust- und teilnahmslos, manchmal aber auch besonders aktiv und antriebsgesteigert. Das löst wiederum Unsicherheit, tiefe Angstgefühle und manchmal auch Aggressivität gegenüber sich selbst und anderen aus. Entfremdung, Unverständnis im sozialen Umfeld bis hin zur kompletten Ausgrenzung sind leider noch immer die Folge dieses „Andersseins“.
Unabhängig von der Ursache einer seelischen Erkrankung ist das Ziel der modernen Psychiatrie, mit der medikamentösen und psychotherapeutischen Therapie auch die „soziale“ Heilung des Erkrankten zu erreichen: Der Patient soll wieder fähig sein, unter möglichst normalen Bedingungen den Alltag zu meistern und Verantwortung für sein Leben zu übernehmen. In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, engen Freunden oder der Familie kann dieses Ziel erreicht werden.
Allerdings wird durch psychische Erkrankungen häufig das notwendige soziale Netz durcheinandergebracht und im Extremfall zerstört, was die soziale Heilung erschwert.